Home | BAC/Teze | Biblioteca | Jobs | Referate | Horoscop | Muzica | Dex | Games | Barbie

 

Search!

     

 

Index | Forum | E-mail

   

 Bine ati venit in sectiunea dedicata limbii si literaturii germane. In aceasta sectiune veti avea posibilitatea sa descoperiti multe lucruri utile care speram sa va ajute la cursuri. Willkommen bei ScoalaOnline!

 

 
 
 
 
 + Click:  Grupuri | Newsletter | Portal | Ziare,Radio/TV | Forum discutii | Premii de excelenta | Europa

 

 

 

Zuruck zum index

Gesellschaft der Germanisten Rumäniens (GGR) - www.ggr.ro

Zeitschrift der Germanisten Rumäniens, Jg. 9, Heft 17-18 / 2000, S. 163-171

 

 

DAS PROBLEM DER KASUSKLASSIFIKATION IN DEN DEUTSCHEN GRAMMATIKEN VOM 16. BIS 18. JAHRHUNDERT

 

Boris Djubo

 

Die deutsche Sprache verfügt über ein Vierkasussystem. Der fünfte Kasus (der Instrumental) war schon im Ahd. im Verschwinden. H. Paul schreibt:

Im Deutschen sind die sechs Kasus (die abhängigen Kasus – B.D.) ... zu dreien zusammenge-schrumpft, woneben im Ahd. sich noch Reste eines vierten finden, der als Instrumentalis bezeichnet wird. Unser jetziger Dativ vereinigt die Funktion von vier älteren Kasus. Einen Teil der Funktion des Ablativs scheint auch der Genitiv übernommen zu haben, der schon im Idg. teilweise den Ablativ vertreten mußte [Paul 1954: 216].

In der Geschichte der grammatischen Lehre gab es Probleme in der Bestimmung der Kasus und deren Zahl.

Viele Probleme in der Kasusforschung sind bis heute noch nicht gelöst: das Verhältnis zwischen der Syntax und der Semantik in der Kasusstruktur, das Problem bei der Festlegung der Kasusbedeutung, die Gemeinsamkeit der Bedeutungsgruppen jedes Kasus, das Verhältnis dieser Bedeutungen zueinander [Baeva 1994: 16]. Der Kasus wird im Deutschen der Gegenwart entweder morphologisch (durch die Flexion), oder durch den Artikel, der der obligatorische Indikator für den Substantiv ist, oder syntaktisch (durch das deklinierbare Attribut des Substantivs) markiert. Die Klassifizierung der Kasus basiert nicht nur auf dem struktur-morphologischen Ausdruck des Kasus (z.B. durch die Zahl der Wortformen [Sinder, Stroeva 1957: 98]), sondern auch auf dem Gesamtbedeutung eines Kasus (verschiedene semantische Unterscheidungsmerkmale sind bei R.Jakobson vertreten [Jakobson 1936; Jakobson 1985]), sowie auf dessen syntaktischen Funktionen (im Vorder grund stehen diese Funktionen bei E. Kury³owiczund O. Moskalskaja) [Kury³owicz 1960], [Moskalskaja 1971:. 174 u. ff.])[1].

Die Aufgabe des vorliegenden Artikels ist aufzuzeigen, daß es zwei Vorgehensweisen in der Kasusbeschreibung in Deutschland des 16. bis 18. Jahrhunderts, und zwar das rationalistische und das empirische gab. Auf Grund des Vergleiches der grammatischen Definitionen wird der Versuch unternommen, die Abart der Transformation der aus der griechisch-lateinischen Tradition entlehnten Art der Kasusbeschreibung festzustellen.

Die deutsche Tradition der Kasusklassifikation basiert ab den ersten Grammatiken des 16. Jahrhunderts auf der lateinischen Grammatik des deutschen Humanisten und Reformators Ph. Melanchthon. Seine Klassifikation wird nach den semantischen Kennzeichen durchgeführt. Melanchthon unterscheidet sechs Kasus im Lateinischen. Der erste Kasus sei der Nennfal, der einen Gegenstand nenne. Der Genitiv heiße so, weil wir ihn in den Fragen gebrauchten, welche Herkunft der Gegenstand hat oder wem er gehört:

Casus sex. Nominativus, prima vox est, qua nominamus rem. Genitivus, non quod casus gignat, sed quod eo utamur interrogati, cuius vel originisvel possessoris res sit, ut cuius est liber? Ciceronis. Cuius est filius Africanus? Pauli Aemilii. Dativus, quod eo utamur attribuendo aliquid cuipiam. Accusativus, quod utimur, cum personam aut rem verbo subiicimus, ut, lego Virgilium. Vocativus, quo vocamus. Ablativus, quo utimur, cum auferri aliquid significamus. Estque hic casus Latinis proprius. Graeci enim ablativos non habent. Ideo Grammatici nonunquam Latinum casum vocant [ Melanchthon 1525: 264].

Daneben sind die deutschen Grammatiker von den französischen beeinflußt, wie P.Ramus und G. Garnerius, deren Grammatiken im wesentlichen empirisch orientiert sind. Das leichteste Verfahren der Sprachstudien waren der Meinung der französischen Grammatiker nach die Regeln, die die formalen Oppositionen beinhalten. Ramus gibt zum Beispiel die ausführliche Charakteristik der Deklinationsklassen und weist auf die formalen Kasusmerkmale (ihre Endungen) hin, berührt aber die semantischen Merkmale nicht:

Der Kasus ist eine sonderliche Endung des Nomens, es gibt sechs Kasus; die in der folgenden Reihenfolge genannt werden: nominativus, genitivus, dativus, accusativus, vocativ, ablativus (Casus est specialis terminatio nominis: estque sextuplex, ut deinceps appellatur, nominativus, genitivus, dativus, accusativus, vocativ, ablativus) [Ramus1564:12].

Garnerius hebt auch hervor; daß der Name im Französischen, wie bei den Römern, sechs Kasus habe: "Casus nominum sunt sex vti apud Latinos" [Garnerius 1543: 6]. Er schreibt aber weiter, daß alle sechs Kasus im Französischen formal nicht vertreten seien und nur drei Kasus Nominativ, Genitiv und Dativ in der Deklination zu unterscheiden seien:

Idcirco tres duntaxat casus(ut breuitati et perspicuitati studeamus) in declinatione aßiqnabimus: vnum rectum nominatiuum scilicet: et duos abliquos, genitiuum scilicet: et datiuum: per quos omnia nomina, pronomina et participia, atque articulos ipsos declinabimus [Garnerius 1543: 6].

Die Autoren der drei in lateinischer Sprache verfaßten ersten deutschen Grammatiken [Аlbertus 1573], [Oelinger 1574] und [Clajus 1578] aus den siebzieger Jahren des 16. Jahrhunderts lehnen sich in der Beschreibung der Kasus an das vorgegebene Modell der griechisch-lateinischen Tradition an und unterscheiden sechs oder fünf Kasus. In diesen Grammatiken werden das semantische und das formale Herangehen an die Kasusklassifikation umrissen.

Albert beschränkt sich auf die Angabe der Kasuszahl: "Wir zählen sechs Kasus wie im Lateinischen und in beiden Zahlformen" (Casus sex numeramus sicut Latini, in vtroque numero) [Аlbertus 1573: 78]. Ölinger zeigt in den Paradigmen fünf Kasus:

Es gibt fünf Kasus,und zwar Nominativ, z.B. der König, Genitiv , z. B. des Königs, Dativ, z.B. dem König, Accusatiuus, z.B. den König, Vocatiuus, z.B. oh König (Casus quinque sunt: scilicet, Nominatiuus ut der König, Genitiuus des Königs. Datiuus ut dem König. Accusatiuus ut den König. Vocatiuus ut oh König) [Oelinger 1574: 23].

Ölinger, der die im Vergleich zu Albert starke Neigung zur empirischen Sprachbeschreibung hatte, gliedert keinen Ablativ aus, weil er im Deutschen nicht markiert ist. Hier folgt er nicht Melanchthon, sondern den französischen Grammatikern:

Statt des Ablativs gebrauchen wir immer den Dativ, indem wir die Partikeln von dem oder von der hinzufügen, z.B. von dem König, von der Königin (Sed Loco ablatiui utimur semper datiuo, adiectis istis particulis von dem/ oder von der/ ut von dem König/ von der Königin) [Oelinger 1574: 23- 24].

Außer der Aufzählung der Kasus verweist Clajus darauf, daß sie sowohl durch ein Artikelwort, als auch durch die Endung markiert werden:

Die Nomen haben sechs Kasus: Nominatiuus, Genitiuus, Datiuus, Accusatiuus, Vocatiuus, Ablatiuus, die sich vornehmlich durch die Artikel, weniger durch die Endungen unterscheiden (Casus Nominum sunt sex: Nominatiuus, Genitiuus, Datiuus, Accusatiuus, Vocatiuus, Ablatiuus, qui discernuntur magis articulis, quam terminationibus) [Claius 1578: 43-44].

Im 17. Jahrhundert erschienen eine Fülle von allgemeinen Grammatiken, die sich auf die Annahme stützten, daß die Sprache eine Ausdruckform der für alle Menschen gleichen Ratio sei und daß man deshalb die Formen der Sprache und die Formen der Vernunft miteinander parallelisieren könne. Der allen universalistischen Grammatiken zugrundeliegende Denkschematismus ist in stark verkürzter Form dabei folgender:

da die Dinge und die Begriffe, die wir uns von ihnen machen, für alle kategoriell dieselben sind, enthalten auch alle Sprachen dieselben Kategorien und Strukturen [Weiß 1992: 19].

Die ersten deutschen allgemeinen Grammatiken von W.Ratke[Ratke 1619] und von C.Helwig [Helwig 1619], die vor der Grammatik von Port-Royal verfaßt wurden, haben ihre Wurzeln in der mittelalterlichen Praxis der Modisten, wie z.B. Thomas von Erfurt, für die die Wechselbeziehung zwischen Sprache und Denken sowie zwischen Sprache und Realität von großer Bedeutung war. Im 16. Jahrhundert haben die universalistische Ansätze wieder eine Bedeutung in der Lateingrammatik Melanchthons.

Im Unterschied zu seinen deutschen Vorläufern teilt Ratke die Kasus in Anlehnung an Donat[2] in gerade und ungerade ein:

Wie mancherley ist der Fall/ Zweyerley: Gerad/ vnd Vngerad. Der gerade Fall ist/ der von keinem andern herkömmet. Der Vngerade Fall ist/ der von dem Geraden herkömmet [Ratke 1619, c. 30].

Diese zwei Gruppen subklassifiziert Ratke nach semantischen Kriterien:

Wie viel seynd Fälle? Sechse: Nennfall/ Besitzfall/Gebfall/ Klagfall/ Rufffal/ vnd Abfall. Der Nennfall ist der Gerade Fall/ welcher zu allererstetwas nennet. Der Besitzfall ist ein Vngerader Fall/ der Ander nach dem Nennfall. Der Gebfall ist ein Ungerader Fall, der Dritte nach dem Nennfall. Was ist der Klagfall? Der Klagfall ist ein Vngerader Fall/ der Vierte nach dem Nennfall. Was ist der Rufffall? Der Rufffall ist ein Vngerader Fall/ der Fünfte nach dem Nennfall. Was ist der Abfall? Der Abfall ist ein Vngerader Fall/ der sechste nach dem Nennfall.) [Ratke 1619, c. 30].

Ratke gibt in seiner Grammatik keine semantischen Definitionen, weil er glaubt, daß die treffenden Bezeichnungen selbst die Grundbedeutungen der einzelnen Kasusformen wiedergeben. In der Kasusbehandlung berücksichtigt er keine morphologischen Kennzeichen.

Die rationalistische Betrachtung der Sprache postulierte eine allgemeine Grammatik, die sich als Sprachkritik durch die Vernunft bestimmt, die Sprache an der Logik mißt, die grammatischen Kategorien aus einem Prinzip deduziert und mit sehr wenigen Beispielen auskommt, weil die Exemplifizierung nicht beweisen, sondern nur illustrieren soll [Paul Lothar1978: 346].

Ratkes Sprachlehre ist mit den Beispielen nicht belegt. Die Beispiele werden nur in dem Anhang "Die Sonderbaren Eigenschaften der Nennwörter, der Vornennwörter, Sprechwörter und Theilwörter” angeführt.

In seiner allgemeinen Grammatik weicht Helwig von der vorherrschenden Einteilung in sechs Kasus ab, indem er als einer der ersten Grammatiker lediglich vier deutsche Kasus unterscheidet, und zwar nach den Flexionen:

Deren seind unterschiedliche/ mehr oder weniger/ nach Unterscheid der Sprachen. Im Deutschen seind vier. 1. Erstfall (der) 2. Zwäitfall (deß) 3. Drittfall (dem) 4. Viertfall (den) [Helwig 1619: 4].

Er bezeichnet die Kasusformen nach dem numerischen Prinzip. In Bezug auf die Kasus betont Helwig, daß es einzelsprachliche Unterschiede gibt: im Griechischen sind fünf Kasus und im Latein sechs.

Im Unterschied zu Ratke behandelt Helwig die Kasus mit Rücksicht auf die formalen Gegebenheiten des Deutschen, indem er der für alle Sprachen allgemeinen Definition der Kasuskategorie folgt:

Fall. Wird genannt die Ändung oder Ausgang einer jeden Zahl im Nännwort/ welche sich vielerley verändert/ und gleich auß dem einen ins ander fället( als/ Der/ deß/ dem/ den/ die/ derer/ denen) [Helwig 1619: 4].

Ratke und Helwig verwenden für die Bezeichnung dieser Kategorie den Terminus "Fall", der schon seit dem 15. Jahrhundert als die deutsche Übersetzung des lateinischen "Casus" begegnet.

Die Grammatik von C. Gueintz[Gueintz 1641]hat eine deutliche Tendenz, der empirischen Richtung zu folgen. In seiner Grammatik gibt es zahlreiche Belege und Bemerkungen, die die Spezifik des Deutschen zeigen. Gueintz schlägt eine terminologische Neuerung vor: der Kasus, früher deutsch "Fall" genannt, möchte er lieber "Endung" nennen. Denn "casus, ein fal ist unverstendlich/ und kan man es eine endung nennen" [Gueintz 1641: 123]. Er behält traditionelle sechs Kasus und übersetzt die entsprechenden lateinischen Termini ins Deutsche:

Die Endung ist eine Enderung des wortes nach der verwandelung. Endungen sind bey den Deutschen Sechse: die Nenendung/ die Geschlechtsendung/ die Gebendung/ die Klagendung/ die Rufendung/ die Nehmendung [Gueintz 1641, c. S.43].

Die erste umfassende theoretische Grammatik des Deutschen ist J. G. Schottels "Ausführliche Arbeit von der Teutschen Haubt-Sprache", in der die verschiedensten sprachwissenschaftlichen Strömungen damaliger Zeit spiegeln. Im Unterschied zu Ratke stellen seine methodologischen Prinzipien der Grammatikbeschreibung die Syn-these der Behandlungen dar, die sowohl für die formelle (empirische) als auch für die universelle/rationale/ Grammatik kennzeichnend sind.

Schottel erweitert die Kategorie Kasus, indem er meint, daß sie Kasus- und Numerusfunktion erfüllt. Er führt den Terminus "Zahlendung" ein, der begrifflich Casus und Numerus in sich vereinigt. Schottel definiert diese Kategorie folgendermaßen, indem er die lateinischen Termini rectus und obliquus verdeutscht:

Die Zahlendung ist eine sonderliche Anzeige/ wordurch des Nennwortes Zahl und abfallende Endungen /obliqui casus/ können erkant werden [Schottel 1663: 298].

Er unterscheidet in der für die lateinischen Grammatiken typischen Weise sechs Kasus im Deutschen:

Nennendung, Geschlechtendung, Gebendung, Klagendung/Accusatiuus/, Rufendung /Vocativus/, Nehmendung /Ablativus/ ist die sechste Endung/ wordurch man etwas von einem Dinge wegnimt/ als: von dem Menschen... [Schottel 1663: 299].

Bei der Behandlung der Kasus geht Schottel von der Semantik aus und betont, in der Kasusbezeichnung selbst sei schon die Bedeutungsangabe einbezogen:

Die Nennendung/Casus Nominativus/ ist das Nennwort selbst/ in seiner ersten wesentlichen Deutung/ als: das Haus/ der Mensch/ der Mann. Die Geschlechtendung /Genetiv/ ist die andere Zahlendung / wodurch angezeiget wird/ von was Art/ Ankunft/ Eigenschaft/ Zugehör/ Geschlecht/ e.c. ein jedes sey/ als: des Hauses, des Menschen/ des Mannes. Gebendung/ Dativus/ ist die dritte Endung/ wordurch einem jeden Dinge wird etwas gegeben oder zugeeignet/ als: dem Menschen/ dem Hause/ dem Manne). [Schottel 1663: 298-299].

Also zieht Schottel in der Kasusklassifikation keine Besonderheiten der deutschen Sprache in Betracht. Seiner Meinung nach sind die universellen Regeln aus den formalen Merkmalen nicht aufzustellen: "Es können alhie etzliche allgemeine Regulen nicht wol gegeben werden/ die Zahlendungen völlig wegen ihrer mannigfaltigen Verenderungen zuerkennen und zuerlernen" [Schottel 1663: 300].

Im Laufe des von uns behandelten Zeitraums ist die bestimmte Kasusreihenfolge in den deutschen grammatischen Werken zu beobachten. Der Ausgangskasus in der europäischen grammatischen Tradition wurde der Nominativ, weil seine allgemeinste Bedeutung die Benennung des Begriffs ist [Admoni 1988: 39]. Nicht zufällig wurde er oft durch den Ausdruck Nennfall verdeutscht.

Im 17. Jahrhundert stand die Schaffung einer künstlicher Universalsprache im Mittelpunkt des sprachphilosophischen und sprachpraktischen Interesses. Mit der Schaffung dieser Sprache und der Universalgrammatik oder mit den Schaffungsprojekten beschäftigten sich viele Philosophen und Sprachwissenschaftler, unter anderen Francis Bacon, George Dalgarno, John Wilkins in England; Mersenne, René Descartes in Frankreich; Jakob Böhme, J.J. Becher, Athanasius Kircher und G.W. Leibniz in Deutschland [Hüllen 1990: 86]. Leibniz hat leider seine Gedanken über die Grammatik nicht zu einem geschlossenem Werk zusammengefaßt. Seine Auffassungen müssen aus Bemerkungen in verschiedenen Werken zusammengetragen und miteinander verbunden werden. Nach Leibniz muß man die Arbeit an der rationalen Sprache(Wortschatz, Sätze) mit der Verfassung der Grammatik beginnen:

Absolutis jam generalibus seu grammatica accedendum ad voces seu Nomenclatorem, et propositiones seu veritates [Leibniz 1890: 29].

Als erster Vorläufer des Gedankens einer Universalsprache kann R. Descartes betrachtet werden. In seinen grammatischen Ansichten lehnte sich Leibniz an die Grammatik Port Royal an. Die Deduktion spielte bei Leibniz die Hauptrolle im Erkenntnisprozeß. Gerade auf diesem deduktiven Weg stießen die grammatischen Bemühungen der Autoren der Grammatik Port-Royal zur Universalgrammatik vor. Leibniz nach ist der nicht zu verurteilen, der behauptet, die Aufgabe des Logikers sei die gleichzeitige Erforschung der Denkensregeln und des Redestils, der für die Darlegung der Gedanken geeignet ist:

ita non improbandum arbitror, qui simul et de cogitandi praeceptis, et genere dicendi ad docendum apto tractare ad Logici partes pertinere tuebitur [Leibniz, 1880: 150]

Leibniz macht viele Vorschläge, um die speziphischen grammatischen Kategorien der natürlichen Sprachen zu vermeiden und eine universelle für alle Sprachen gleiche logische Struktur aufzufassen. Es sieht so aus, als ob Ansichten von Leibniz über die Kasus eine Entwicklung der Ausführungen aus der Grammatik Port Royal wären. In der Grammatik Port Royal wird betont, daß die Kasus und die Präpositionen für das gleiche Ziel erfunden seien, und zwar um die Beziehungen zwischen den Dingen zueinander zu zeigen:

que les cas & les Prepositions auoient esté inuentez pour le mesme vsage, qui est de marquer les rapports que les choses ont les vnes aux autres [Arnauld, Lancelot 1660: 83].

Leibniz bemerkt aber dazu:

Die rationale Grammatik benötigt keine obliquen Casus und keine Flexionen” (In Grammaticarationalinecessarii non sunt obliqui, nec aliae flexiones) [Leibniz 1903: 287].

Nach Leibniz soll die Vereinfachung des Lateinischen als Vorstufe zur Konstruktion einer Universalsprache sein. Deshalb glaubt Leibniz die lateinischen Flexionen durch die der lingua rationalis zu ersetzen, die Reduktion der Flexionen durchzuführen und alles auf eine einfachere Analyse der lateinischen Sprache zurückzuführen. Dabei wäre nur der Nominativ statt aller Kasus notwendig und wären nur die Hilfsmittel zu gebrauchen, ohne die man nicht auskommen könnte:

Ubi jam duae sunt viae, una(ut) pro flexionibus latinis flexiones respondentes linguae rationalis exhibeantur, altera ut ipsae flexiones amoveantur, et cuncta ad simplicissimam analysin latinam, ubi pro casibus omnibus supersit solus nominativus etc. paucis adhibitis tantum auxiliaribus indispensabilibus exhibeantur [Leibniz 1890: 29].

Er kommt zu dem Ergebnis, die Reduzierung der Kasus sei in der philisophischen Sprache notwendig, weil die Präpositionen die lokalen und anderen Beziehungen zum Ausdruck bringen könnten:

Qmnes praepositiones proprie significant relationem Loci, translate aliam relationem quamcunque… Sane in lingua philosophica adhibitis praepositionibusnon estорuscasibus etadhibitis casibus careripotestpraepositionibus [Leibniz 1903: 287 - 288].

Im 18. Jahrhundert wird von einigen Grammatikern die besondere Aufmerksamkeit auf die formalen Unterscheidungsmerkmale geschenkt. So bevorzugt Gottsched wie Helwig die numerischen Kasusbezeichnungen den lateinischen. Solcherweise strebt er nicht die semantische Charakteristik in den Definitionen und in den Kasusbezeichnungen zu geben:

Diese Art nun, die Endungen der Nennwörter und Fürwörter zu unterscheiden, dünket mich im Deutschen desto bequemer: je weniger man, in den obigen Benennungen, von dem Zeugen, Geben; Klagen und Nehmen, einen Grund angeben kann [Gottsched 1762: 163].

Er verzichtet aber nicht völlig auf die Semantik behält darum die sechs lateinischen Kasus. Gottsched mißt keine Bedeutung bei, daß einige Kasus morphologisch übereinstimmen. Denn etwas ähnliches kommt auch in der lateinischen Sprache vor [Gottsched 1762: 163]. Gottsched bevorzugt dem Terminus "Fall" die Bezeichnung Endung, die früher für den Kasus von Gueintz und Schottel gebraucht wurde, z.B. Nominativuis: der Nennfall oder die Nennendung; Genitivus: der Zeugefall oder Zeugeendung. Anders verfährt Aichinger, der Zeitgenosse Gottscheds, in seinem "Versuch einer teutschen Sprachlehre”. Er beschränkt sich nur auf die formalen Kennzeichen und läßt die Verhältnisse zwischen den Wörtern weg: "Allein sollte es den Verhältnüssen nachgehen: so würden wir unzehlige Casus bekommen" [Aichinger 1754: 128]. Aichinger unterscheidet vier Kasus und steht damit im Gegensatz zu Gottsched.

Nach Aichinger ist die Zahl der synthetischen Kasusformen nicht universell, sondern für jede Sprache spezifisch:

Ich weiß nicht; warum Herr Prof. Gottsched den Teutschen gerad 6. Casus aus dem lateinischen Donate aufdringen will. Die Griechen hatten fünf; die Lateiner thaten einen hinzu. In einer jeden Sprache zehlt man also vielerley Endungen, als wirklich da sind, und nicht mehrere [Aichinger1754, c. 128].

Neben dem lateinischen Terminus gebraucht Aichinger auch den deutschen "Fall".

Zu einem der wichtigsten Verfasser der Universalgrammatik in Deutschland zu Ende des 18. Jahrhunderts zählt J. W. Meiner. Die Syntax spielte im 18. Jahrhundert noch eine unbedeutende Rolle. Meiner versuchte die syntaktischen Beziehungen in der deutschen Sprache ausführlich zu untersuchen. Er integrierte die Morphologie in die Syntax und schuf den Typ der syntaxdominierenden Grammatik.. Als Satzkern wurde bei Meiner das Prädikat begriffen. Meiner bestimmt das Prädikat als unvollständig im Sinne von (logisch und syntaktisch) ergänzungsbedürftig:

а/ einseitig = unselbständig:

Einseitig = unselbständig ist dasjenige Prädicat, welches nur an einem einzigen selbst ändigern Dinge gedacht zu werden braucht. Wir wollen es ein absolutes Prädicat nennen. Ein solches bezeichnet entweder eine Eigenschaft, sie seyphysisch oder moralisch; oder einen Zustand; oder eine solche Handlung, die außersich keinen leidenden Gegenstand hat, z.B. sitzen [Meiner 1781: 132],              

b/ zwoseitig = unselbständig:

Zwoseitig = unselbständig aber ist dasjenige Prädicat, welches zwischen zweyen selbständigern Dingen gedacht seyn will, wenn es vollkommen deutlich werden soll. Wir wollen es ein relativisches Prädicat nennen. Ein solches bezeichnet entweder eine Verhältnißeigenschaft, dergleichen diese sind... reich... die sich alle nicht ohne zwey Dinge denken lassen, denn wer reich ist, muß an etwas reich seyn... oder es bezeichnet ein thätiges und zugleich leidendes Verhältniß, daß ist, eine Handlung, die einen leidenden Gegenstand haben muß, als setzen, legen... [Meiner 1781:133];

c/ dreyseitig = unselbständig [Meiner 1781: 132]:

Dreyseitig = unselbständig sind diejenigen Prädicate, die sich ohne drey Dinge nicht vollständig denken lassen [Meiner 1781: 143], z.B. beschuldigen.

Die Satzstruktur bilden nach Meiner nicht nur das Subjekt und das Prädikat, sondern auch viele Ergänzungsbestimmungen. Alle diese Ergänzungen des Prädikats sind nach Meiner notwendig, weil der Satz ohne sie nicht ganz begriffen werden könnte. Diese Ergänzungen sind durch die einzelne Kasus gestaltet:

Das Prädicat ist der vornehmste Theil des Satzes; denn aus ihm entwickelt sich der ganze Satz. Es gleichet einer vollen Frühlingsknospe. Wie diese bey ihrer Entwickelung aus sich einen ganzen Zweig sammt Nebenzweigenund Blättern hervor treibet; also liegen auch in dem einzigen Prädicat nicht nur alle Haupttheile, sondern auch Nebentheile des Satzesverschlossen, die sich daraus herleiten lassen [Meiner 1781: 127].

In Meiners Grammatik liegen die dependenz- und valenzgrammatischen Überlegungen vor.

Mit Belegen aus verschiedenen Sprachen zeigt Meiner, daß nicht alle Begriffsbeziehungen in besonderen Sprachen gleich ausgedrückt werden. Auf der Satzebene werde die Deklination durch Casusendungen oder durch vorgesetzte Casuszeichen (Artikel) verwirklicht wie im Französischen oder im Deutschen. Die französische Sprache brauchte die Artikel am allerwenigsten, weil ihr Kasus aus der im Satze eingenommenen Stelle erkannt werde. [Meiner 1781: LXXXII]. Wenn auch Meiner feststellt, daß die deutsche Sprache die Kasus durch Endungen und Artikel zu bezeichnen pflege [Meiner 1781: XLI], behält er völlig das lateinische System der sechs Kasus. Denn sein Ziel war, die syntaktischen Funktionen der Kasus zu zeigen:

1/ ” Ein Casus für das Subjekt der ersten und dritten Person/Nominativuus)". 2/ " Ein Casus für das Subjekt der zweiten Person/Vocatiuus/. Weil nun von diesen das Prädicat unmittelbar prädiciret wird, so werden sie Casus recti mit gutem Grunde genennet". 3/ "Ein Casus zu dem persönlichen Gegenstand/ Datiuus/". 4/” Ein Casus zu dem leidenden Gegenstand eines thätigen Subjekts /Accusatiuus/". 5/ ”Ein Casus für alles dasjenige, was sich gegen das Subjekt des Satzes als ein Instrument oder Werkzeug und Mittel verhält /Ablatiuus/. 6/ ” Ein Casus zur Erklärung aller der im Satze vorkommenden Beziehungs- und Verhältnißwörter" [Meiner 1781: 164-166].

Also versteht Meiner die Kasus nicht nur als Inhaltsbegriffe, durch die die Beziehungen der objektiven Realität zum Ausdruck kommen, sondern nimmt auch Rücksicht auf die morphologischen Merkmale und ihre syntaktische Funktion. Dadurch werden die Kasus zu grammatischen Begriffen. Der Kasus wird nicht als Substantivkategorie, sondern als die Eigenschaft eines Satzgliedes betrachtet. Demnach erklärt er die Bezeichnung des Genitivs folgendermaßen:

Dieses Casus wird ... darum Genetivus genennet, weil er von den übrigen Casibus, die von dem Prädicate unmittelbar abhängen, erst erzeuget wird [Meiner 1781: 167].

Die andere Bezeichnung dieses Kasus ist possessiuum und drückt das Verhältnis "zwischen dem Besitzer und der von ihm besessenen Sache" aus. "Da dieses nur eine unter so vielen Arten des Verhältnisses ist", gefällt Meiner diese Benennung nicht [Meiner 1781: 155- 156]. M.H. Jellinek merkt, in Meiners Grammatik würden "einige Ausdrücke eingeführt, die die Neigung haben, zu grammatischen Kunstwörtern, zu Namen von Satzteilen zu werden"[Jellinek 1914: 481][3].

Adelung faßt die Ergebnisse seiner Vorgänger zusammen und bringt sie in ein großes System. Er zollt der Grammatik Meiners mit ihrer syntaktischen Behandlung der grammatischen Kategorien Tribut. Insbesondere schreibt er:

Ich übergehe die übrigen von dem Verfasser angegebenen Unterschiede des Prädicates, und bemerke nur, daß sie mit vielen Scharfsinne genutzet werden, so wohl die verschiedenen Formen der Verbi, als auch die Nothwendigkeit der Casuum der Substantive und ihre Begriffe zu entwickeln, welches so viel ich weiß, noch von niemanden auf so fruchtbare und einleuchtende Art geschehen ist [Adelung 1782a: 144].

Hinsichtlich der oben von uns erwähnten Ausführungen von Meiner zu dem Genitiv merkt Adelung:

Herr Rector Meiner hat in seiner philosophischen Sprachlehre die Verhältnisse, welche durch den Genitiv ausgedruckt werden, am besten entwickelt, dessen Bemerkungen ich mir daher zu Nutze gemacht habe [Adelung 1782b, 2: 310].

Nach Adelung faßt der Kasus in Genetivsyntagmen "Verhältnisbegriffe, welche noch ein anderes selbstständiges Ding zu ihrer Erklärung erfordern" [Adelung 1782b, 1: 388]. Ähnlich wie Meiner in seiner allgemeinen Grammatik definiert Adelung auch den Dativ, dessen Beziehungen zum Subjekt mit Hilfe des Verbs hergestellt werden:

Das Verhältnis desjenigen Dinges; auf welches sich der Begriff des Verbi nur durch einen Umschweiff beziehet, welches von der durch das Verbum bezeichneten Veränderung entweder Nutzen oder Nachtheil hat [Adelung 1782b, 1: 391].

Hauptsächlich bleibt aber Adelung auf sicherem Boden der Morphologie und der Formenvielfalt des Deutschen. B. Naumann nennt das "die Kapitulation des Empiristen vor der Vielfalt des Gegebenen” [Naumann 1990: 444]. Adelung ist weit davon entfernt, die Idee Meiners zu unterstützen, daß die Syntax die Dominante der gesamten Grammatik sei. Denn Adelung machte sich zur Aufgabe, die grammatische Kodifizierung einer überregionalen deutschen Literatursprache durchzuführen. Darum richtete sich sein Hauptaugenmerk auf den Wortbestand und auf die Morphologie, wo die dialektalen Unterschiede am meisten offensichtlich waren.

Im Unterschied zu Meiner hält Adelung an der Zahl der in der Sprache realisierbaren Formen. Bei der Klassifikation der Kasus legt Adelung formale Kriterien zugrunde und hält für unmöglich, die Vielfalt der verschiedenen Verbindungen und Verhältnisse der Gegenstände, die durch Nomina ausgedrückt werden, als besondere Kasus anzuerkennen:

Setzt man diesen deutlichen Begriff von einem Casu zum Grunde, und ich wüßte nicht, was man dawider einwenden könnte, so kann man über die Anzahl der Deutschen Casuum keinen Augenblick mehr streitig seyn. Wir haben ihrer nicht mehr als vier, höchstens fünf...bloß den Dativ, wenn er Präposition "von” vor sich hat, als einen eigenen Casum, unter dem Nahmen Ablativs aufzuführen, ist wahre Affenliebe gegen die Lateinische Sprache [Adelung 1782b, 1: 390].

Zugleich betont Adelung, das die Kategorie Kasus morphologisch, z.B. durch die Flexion deutlich nicht ausgedrückt werden kann. Darum verzichtet er auf, wie er meint, unexakte Bezeichnungen mit der zweiten Komponente -endung [Adelung 1782b, 1: 388]. Adelung zieht vor, die Bezeichnungen der lateinischen Kasus zu behalten, weil sie die von den Kasus ausgedrückten Beziehungen zwischen den Wörtern am mindesten entstellen. Als schadlose gelten bei Adelung die numerischen Bezeichnungen: der erste, zweite Fall usw. [Adelung 1782b, 1: 393- 394].

Zusammenfassend ist festzustellen, daß die hier exemplarisch angeführten und kommentierten Quellentexte zeigen deutlich, daß auch heute noch aktuelle Kasusklassifikation, sowie die heutige Tradition in der Bestimmung der Kasus und deren Zahl sich im Bereich der deutschen Grammatik schon im 18. Jahrhundert gestaltet haben. Diese Tradition betrachtet den Kasus unter verschiedenen Aspekten in ihrem reflexiven Verhältnis: auf morphologischer, semantischer bzw. logischer und syntaktischer Ebene.

Bei der Behandlung der Kasus insbesondere bei deren Klassifikation enthalten die deutschen grammatischen Werke feine Beobachtungen. Das betrifft nicht nur die empirischen Grammatiken, sondern auch einen Teil der allgemeinen, da in diesen Grammatiken beide Aspekte der Grammatikschreibung sich nicht selten vereinbaren lassen.

 

Literatur:

1.     Admoni, W. G., Grammatièeskij stroj kak sistema postroenija I obscaja teorija grammatiki. Leningrad, 1988

2.     Baeva, G. A., Pade¾ I pade¾noe upravlenie v istorii nemezkogo jazyka. Sankt-Petersburg, 1994.

3.     Sinder, L.R. / Stroeva, T.V., Sovremennyj nemezkij jazyk. Moskau, 1957.

4.     Jakobson, R., Izbrannye raboty. Moskau, 1985.

5.     Adelung, J. Chr., J. W. Meiners philosophische Sprachlehre. // Magazin für die Deutsche Sprache. Leipzig, 1782a, Erstes Stück. S. 132-149.

6.     Adelung, J. Chr., Umständliches Lehrgebäude der Deutschen Sprache zur Erläuterung der Deutschen Sprachlehre für Schulen. Leipzig, 1782b. Band 1, 2.

7.     Aichinger, K. F., Versuch einer teutschen Sprachlehre, anfänglich nur zu eignem Gebrauche unternommen, endlich aber, um den Gelehrten zu fernerer Untersuchung Anlaß zu geben. Frankfurt u. Leipzig, 1754.

8.     Аlbertus, L., Teutsch Grammatick oder der Sprachkunst. Augustae Vindelicorum, MDLXXIII.

9.     Clajus, J., Grammatica Germanicae Lingvae M.Johannis Claij Hirtzbergensis: ex Bibliis Lutheri germanicis et allis eivs libris collecta. Lipsia MDLXXYIII.

10.  Arnauld A., Lancelot C. Grammaire generale et raisonnee. 1660. Menston. 1969.

11.  Donati, Ars Grammatica// Keil H. Grammatici Latini. Leipzig, 1864. Vol IV. P. 353- 402.

12.  Forsgren, Kjell-Åke, Die deutsche Satzgliedlehre 1780-1830. Zur Entwicklung der traditionellen Syntax im Spiegel einiger allgemeiner und deutscher Grammatiken. Götteborger Germanische Forschungen 29. Acta universitatis Gothoburgensis. Göteborg, 1985.

13.  Garnerius, J., Institutio Gallicae Lingvae in usum ivventutis Germanicae. Genevae, MDXCIII.

14.  Gueintz, Chr., Deutscher Sprachlehre Entwurf. Coethen/Anhalt, 1641.

15.  Gottsched, J. G., Grundlegung einer Deutschen Sprachkunst, Nach den Mustern der besten Schriftsteller des vorigen und jetzigen Jahrhunderts abgefasset von Johann Christoph Gottscheden. Leipzig, 1748. Zitiert nach: Gottsched, J.C., Vollständigere und Neuerläuterte Deutsche Sprachkunst, nach den Mustern der besten Schriftsteller des vorigen und itzigen Jahrhunderts. Leipzig, 1762.

16.  Heidolph, K. E. / Flämig, W. / Motsch, W. u. a., Grundzüge einer deutschen Grammatik. Berlin, 1981.

17.  Helwig, Chr., Sprachkünste: I. Allgemäine /weiche das jenige /so allen Sprachengemein ist/ in sich begreifft/ II.Lateinische/ III. Hebraische/ Teutsch beschrieben. Giessen., MDCXIX.

18.  Hüllen, W., Universalsprachen - ein fruchtbarer Irrtum des 17. Jahrhunderts. // Interdisziplinäre Sprachforschung und Sprachlehre. Festschrift für Albert Raasch zum 60. Geburtstag. Hrsg. von Leupold E., Petter Y., Tübingen, 1990. S.85-96.

19.  Jakobson, R., Beitrag zur allgemeinen Kasuslehre. Gesamtbedeutung der russischen Kasus// Travaux du Cercle linguistique de Prague VI, 1936.

20.  Jellinek, M.H., Geschichte der neuhochdeut-schen Grammatik von den Anfängen bis auf Adelung. Zweiter Halbband. Heidelberg, 1914.

21.  Kury³owicz, J., Le problème du classement des cas.// Esquisses linguistiques. Wroclaw/ Kraków, 1960.

22.  Leibniz, G. W., Opuscules et fragments inedits de Leibniz. Par Louis Couturat. Paris, 1903.

23.  Leibniz, G.W., Lingua rationalis // Leibniz G.W. Die philosophischen Schriften. Hrsg. von C. J. Gerhardt. Berlin, 1890. Bd. 7. P. 28- 30.

24.  Leibniz, G.W., Marii Nizolii de Veris Principiis et Vera Ratione Philosophandi contra Pseudophilosophos libri IV. Dedicatio // Leibniz, G.W., Die philosophischen Schriften. Hrsg. von C.J. Gerhardt. Berlin, 1880. Bd. 4. P. 130-162.

25.  Lindgren, K. B., Paradigmatische und syntagmatische Bindungen im heutigen Deutsch… // Neuphilologische Mitteilungen LXXV. Helsinki, 1974.

26.  Meiner, J. W., Versuch einer an der menschlichen Sprache abgebildeten Vernunftlehre oder Philosophische und allgemeine Sprachlehre. Leipzig, 1781.

27.  Melanchthon, Ph., Grammatica latina Philippi Melanchthonis. Hagonoae, MDXXV. Zitiert nach: Grammatica latina Philippi Melanchthonis. Haganae, 1526.// Corpus Reformatorum. Hrsg. H.E. Bindseil, Brunsvigae, 1854, vol.XX. P. 246-336.

28.  Moskalskaja, O. Grammatik der deutschen Gegenwartssprache. Moskau, 1971.

29.  Naumann, B., Die "dependenzgrammatischen” Überlegungen Johann Werner Meiners (1723-1789). // Neuere Forschungen zur historischen Syntax des Deutschen. Referate der Internationalen Fachkonferenz Eichstätt 1989. Hrsg. von Anne Betten unter Mitarbeit von Claudia M. Riehl. Max Niemeyer Verlag, Tübingen, 1990. S. 439-450.

30.  Oelinger, A., Underricht der Hoch Teutschen Spraach sev Institutio verae Germanicae linguae. Argentorati, MDLXXIIII.

31.  Paul, H., Deutsche Grammatik. Band III. Teil IV: Syntax (erste Hälfte). Halle(Saale). 1954.

32.  Paul, L., Geschichte der Grammatik im Grundriß. Sprachdidaktik als angewandte Erkenntnistheorie und Wissenschaftskritik. Beltz Verlag, Weinheim und Basel, 1978. S. 346.

33.  Ramus, P. / Rami, P., Grammatica. Parisiis, 1564.

34.  Ratke, W., Allgemeine Sprachlehr: Nach der Lehrart Ratichii. Zu Cöthen Im Fürstenthumb Anhalt MDCXIX. // Ising E. Wolfgang Ratkes Schriften zur deutschen Grammatik/ 1612-1630/, Teil II. Berlin, 1959. S. 23-37.

35.  Schottel, J. G., Ausführliche Arbeit von der Teutschen Haubt-Sprache. Braunschweig, 1663.

36.  Weiß, H., Universalgrammatiken aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Deutschland. Eine historisch systematische Untersuchung. Münster, 1992.


 

 

[1] “Zahlreiche Forscher verhalten sich gegenüber einer semantischen Interpretation der Kasus skeptisch und stellen die syntaktischen Kasusfunktionen in den Vordergrund (Kury³owicz (1960); Moskalskaja (1971) S. 174 ff. Sie bezeichnen die Kasus im heutigen Deutsch als asemantisch und rechnen ihnen “keinen oder höchstens einen sehr geringen semantischen Eigenwert” zu (Lindgren) (1974, S. 534 f.). Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß die Wahl adverbialer Kasus valenzabhängig und letztlich auch semantisch bedingt erfolgt, insofern als z.B. bestimmte semantische Gruppierungen von Verben mit bestimmten Kasus zu verbinden sind (Akkusativ- oder Dativrektion), so daß die Kasuswahl nach unserer Auffassung nicht allein einem “formal-grammati-schen Automatismus” unterliegt“ [Heidolph, Flämig, Motsch 1981, S. 579-580].

[2]duo recti appellantur, nominativus et vocativus, reliqui obliqui [vel appendices]“. [Donat 1864: 377]

[3] Über die Grammatikalisierung der Begriffe der „leidende“ und der „persönliche“ Gegenstand in Meiners Grammatik schreibt auch der Forscher der deutschen Syntaxtheorie im Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang des 19. Jahrhundets K.Å. Forsgren. Er analysiert diese Termini und merkt, Meiner verstehe den „leidenden“ und den „persönlichen“ Gegenstand als inhaltliche Begriffe. Zugleich verbinde Meiner sie mit Kriterien der Ausdrucksebene (Kasusformen, syntaktischen Relationen). Dadurch würden sie auch zu grammatischen Begriffen. Im Gegenteil entspringe der Terminus „Instrumentum“ offenbar der semantischen Leistung der Präposition "durch". Dieses Kriterium müsse als grammatisches Kriterium abgelehnt werden, weil es allzu eng gefasst sei und darum andere gleichwertige präpositionale Adverbialien aus-schliesse [Forsgren 1985: 75].

 

Gesellschaft der Germanisten Rumäniens (GGR) - www.ggr.ro

Zeitschrift der Germanisten Rumäniens, Jg. 9, Heft 17-18 / 2000, S. 163-171

 

 

Coordonator sectiune: Madalina Marcu | Asistenti: Cristina Caramihai | Andreea Baranga

+ Asociatia Studentilor din Facultatea de Limbi Straine | Contact

 

Home | BAC/Teze | Biblioteca | Referate | Games | Horoscop | Muzica | Versuri | Limbi straine | DEX

Modele CV | Wallpaper | Download gratuit | JOB & CARIERA | Harti | Bancuri si perle | Jocuri Barbie

Iluzii optice | Romana | Geografie | Chimie | Biologie | Engleza | Psihologie | Economie | Istorie | Chat

 

Joburi Studenti JOB-Studenti.ro

Oportunitati si locuri de munca pentru studenti si tineri profesionisti - afla cele mai noi oferte de job!

Online StudentOnlineStudent.ro

Viata in campus: stiri, burse, cazari, cluburi, baluri ale bobocilor - afla totul despre viata in studentie!

Cariere si modele CVStudentCV.ro

Dezvoltare personala pentru tineri - investeste in tine si invata ponturi pentru succesul tau in cariera!

 

 > Contribuie la proiect - Trimite un articol scris de tine

Gazduit de eXtrem computers | Project Manager: Bogdan Gavrila (C)  

 

Toate Drepturile Rezervate - ScoalaOnline Romania